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ARD & ZDFZitat: "Gebührenzahler haben keinen Einfluß auf das Gehaltsgefüge Kein Zweifel, die bundeseigenen und mehrheitlich im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen sind in Sachen Transparenz nicht eben mit leuchtendem Beispiel vorangegangen. Und das ist einigermaßen erstaunlich. Immerhin möchte die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Offenlegungspflicht der Managerbezüge ausdrücklich die Position der Aktionäre stärken. Sie sollen entscheiden, ob das betreffende Vorstandsmitglied tatsächlich verdient, was künftig in den Geschäftsberichten an individuellen Bezügen ausgewiesen werden muß. Warum aber soll der Steuer- und Abgabenzahler nicht wissen, welche Jahresbezüge beispielsweise dem Geschäftsführer der kommunalen Abfallentsorgung zufließen? Und weshalb soll der Gebührenzahler darüber im unklaren bleiben, in welcher Höhe die Spitzenkräfte in den öffentlich-rechtlichen Medien honoriert werden? Dort, wo die Mittel für die Bezüge der Spitzenkräfte zwangsweise eingetrieben werden (Steuern, Gebühren, Abgaben), müßte Transparenz eigentlich schon immer selbstverständlich sein. Ein Aktionär kann sich jederzeit von seinen Papieren trennen, wenn er mit den Leistungen des Führungspersonals des Unternehmens unzufrieden ist. Der Steuer- und Gebührenzahler hat diese Option nicht. Er muß mit seinen Beiträgen sogar den unfähigsten Manager in Staatsbetrieben bis zu dessen Ruhestand alimentieren." Dieser Artikel wurde gefunden in ....www.jungefreiheit.de 22/05 27. Mai 2005
25.11.2009, 09:17 von Michelmann |
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