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SparkassenchefsBerlin - Lange Zeit hatte der Bund nur die Vorstände börsennotierter Unternehmen im Visier, wenn es um die Veröffentlichung ihrer Gehälter ging. Inzwischen wächst auch der Druck auf die Chefs von Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, der Geheimnistuerei rund um ihre Bezüge ein Ende zu bereiten: Otto Bernhardt zufolge, CDU-Finanzexperte im deutschen Bundestag, gibt es keinen Grund dafür, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Vorstandsvergütung nur für privatwirtschaftliche Unternehmen gelten sollte. "Gerade bei Unternehmen, bei denen Bund, Länder oder Kommunen beteiligt sind, sollte das genauso Thema sein", sagt er. Eine Meinung, die die meisten Sparkassenchefs hierzulande ganz und gar nicht teilen: Hans-Georg Vogt etwa, Chef der Sparkasse Bielefeld und Landesobmann des westfälisch-lippischen Sparkassen- und Giroverbands, zog sogar vor Gericht, weil das Land Nordrhein Westfalen ihn und seine Kollegen per Gesetz zwingen wollte, ihre Bezüge zu veröffentlichen. Grundsätzlich sei er zwar nicht gegen Transparenz, sagte er der WELT, "aber wir stehen im Wettbewerb. Wenn wir veröffentlichen, dann müssen es etwa auch die Genossenschaftsbanken tun." Die Forderung nach mehr Transparenz bei Managergehältern beschäftigt die Politik bereits seit Jahren. Schon seit 2005 sind Vorstände börsennotierter Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Bezüge individualisiert zu veröffentlichen. Erst vor wenigen Wochen hatte der Bund die gesetzlichen Regeln für Managervergütung weiter verschärft - als Antwort auf die zunehmende öffentliche Kritik an der Selbstbereicherungstendenz einzelner Wirtschaftsvertreter.Obwohl angesichts des Bundestagswahlkampfs weitere Vorstöße zunächst auf Eis gelegt wurden, zeichnete sich bereits vor der Sommerpause ab, dass die Politik ihr Augenmerk künftig stärker auf Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung richten wird. So verabschiedete der Bund einen sogenannten "Public Corporate Governance Kodex" für Firmen mit Bundesbeteiligung, der auch mehr Transparenz bei Managergehältern fordert. In den Augen der Bundespolitiker sind nun die Länder am Zug. Der Bund habe Regelungen für Unternehmen mit Bundesbeteiligung getroffen, sagt Joachim Poß, SPD-Finanzexperte im Bundestag. "Jetzt sind die Länder dran, die Dinge für ihren Bereich zu regeln." Bislang jedoch ist die rechtliche Lage nicht eindeutig geregelt. So war bei der Neufassung des NRW-Sparkassengesetzes zwar noch in letzter Minute die Forderung nach Offenlegung der Vorstandsbezüge mit aufgenommen worden. Dies wurde vor Gericht jedoch für rechtswidrig befunden. So gab das Oberlandesgericht Köln (OLG) einem niederrheinischen Sparkassenchef Recht, der wie sein Kollege Vogt gegen die Offenlegungspflicht geklagt hatte. Dies sei ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Sparkassenchefs, hieß es. Dabei sind es nicht nur Sparkassen, die sich bei der Offenlegung der Bezüge zieren. Auch die meisten Landesbanken weisen keine individualisierten Chefeinkünfte aus, wie auch das Gros der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - "ein Unding", so Bernhardt, "angesichts der Tatsache, dass hier die Bürger als GEZ-Zahler die Gehälter mit bezahlen". Quelle: welt.de Von Ileana Grabitz 22. August 2009, 04:00 Uhr
23.08.2009, 08:44 von Michelmann |
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