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"Staatsgeheimnis" Gehalt?Mein Gehalt ist doch kein StaatsgeheimnisNatürlich darf offen über Geld gesprochen werdenKlarer Hinweis vom Chef: Die Gehaltserhöhung bleibt streng vertraulich. Daran hält man sich natürlich auch. Schließlich will man nicht den Neid der Kollegen wecken, vor allem aber keinen Ärger mit dem Chef. Doch selbst, wenn in manchen Arbeitsverträgen sogar schriftlich festgehalten ist, dass über das Gehalt nicht gesprochen werden darf: Die Mitarbeiter dürfen sich über ihre Gehälter sehr wohl austauschen, müssen deswegen weder Kündigung noch andere Sanktionen fürchten. Nach $ 307 des BGB sind solche "Schweige-Klauseln" eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers, also unwirksam. Das ist auch ganz logisch. Natürlich werden bei einem Gehalt auch Berufsjahre, Erfahrung und Leistung berücksichtigt – aber grundsätzlich haben Mitarbeiter, die den gleichen Job erledigen, auch ein Anrecht darauf, dass sie das gleiche verdienen. Willkürliche Unterschiede bei der Bezahlung sind unzulässig. Und wie sollten die Mitarbeiter auf solche Unzulässigkeiten stoßen, dann ihr verbrieftes Recht einfordern, wenn sie sich nicht über ihre Gehälter austauschen könnten? Übrigens: Auch wenn man über die eigene Gehaltserhöhung wie verlangt Stillschweigen wahrte, bleibt sie dennoch nicht geheim. Denn nach $ 80 des Betriebsverfassungsgesetzes hat auch der Betriebsrat das Recht, regelmäßig in die Gehaltsliste der Firma einzusehen, um bei Ungleichbehandlungen aktiv werden zu können.
25.06.2010, 13:29 von Michelmann |
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