Der "heilige" Dienstwagen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber einen dem Arbeitnehmer auch zur
Privatnutzung überlassenen Firmenwagen nicht aus "wirtschaftlichen Gründen" heraus verlangen
können. Eine solche vorformulierte Vertragsklausel stelle für den Arbeitnehmer eine unzumutbare
Benachteiligung dar. Der Arbeitnehmer könne nicht erkennen,wann der Arbeitgeber davon aus-
gehe, dass wirtschaftliche Gründe eine Rückgabe des Dienstwagens erforderten. Im konkreten Fall hatte
die Arbeitnehmerin das Fahrzeug wesentlich seltener genutzt, als de Arbeitgeber ursprünglich erwartet
hatte, so dass dieser das Fahrzeug zurückverlangte (Az.: 9 AZR113/09).
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