NavigationCommunityWer ist online?
NewsletterNews
Neue Artikel
|
Vorstandsvergütung nach dem Corporate Governance Kodex - Auszug Wikipedia:"Nach dem Corporate Governance Kodex für gute Unternehmensführung soll die Vergütung leistungsbezogen sein, und sie soll fixe und variable Bestandteile enthalten. Die Abfindung soll nicht mehr als zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen betragen, wenn ein Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund seine Tätigkeit beendet (Abfindungs-Cap). Wird ein Unternehmen aufgekauft und die Vorstandstätigkeit endet aus diesem Grund (change of control), so soll die Abfindung nicht mehr als 150 % des Abfindungs-Cap betragen (also drei Jahresvergütungen). In einem jährlichen Vergütungsbericht soll die Vorstandsvergütung mit Namensnennung offen gelegt werden." "Der Kodex ist für die Unternehmen nicht zwingend, sondern stellt eine Empfehlung dar. Aktiengesellschaften sind allerdings verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung zu veröffentlichen, in der sie angeben, wo sie vom Kodex abweichen. Da die Empfehlung zur Vorstandsvergütung nur selten befolgt wurde, hat der Gesetzgeber kurz vor der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorStOG) erlassen, das am 11. August 2005 in Kraft trat. Das Gesetz macht die Offenlegung zur Regel, erlaubt aber auch die Ausnahme: Wenn die Aktionäre mit 3/4-Mehrheit auf der Hauptversammlung die Geheimhaltung beschließen, muss die Vorstandsvergütung nicht offen gelegt werden." Neumann International führt seit über 30 Jahren regelmäßig Gehaltserhebungen durch. Als besonderen Service stellen sie die Gehälter der Vorstände aus den Geschäftsberichten börsenotierter Unternehmen dar. Für alle weiteren Fragestellungen über marktgerechte Gehälter von Führungskräften und Mitarbeitern bieten sie eine Internet-Gehaltsdatenbank an.
14.05.2011, 12:44 von Michelmann |
293 Aufrufe
Bewertung:
Tags (0) |
Februar 2012
Jobs - worldwide!Events
My Book Shops |
Kommentare